„Um das Recht, um seine Beachtung, um jedes Gramm Gerechtigkeit muss jetzt gekämpft werden!“ Der Appell von Małgorzata Gersdorf, Präsidentin des Obersten Gerichts, Ende Januar bei einem Treffen hoher Richter in Warschau wirkte wie ein letzter Hilferuf zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Polen (Wyborcza.pl 2017). In einem Land, welches das größte osteuropäische
EU-Mitglied ist und bisher als demokratischer Musterschüler galt, scheint dies besonders besorgniserregend zu sein. Auch scharfe Worte des ehemaligen EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz und kritische Berichte der Venedig-Kommission schienen die polnische Regierung von ihren Vorhaben nicht wirklich abhalten zu können. Nach der teils verfassungswidrigen Besetzung des Verfassungsgerichtshofes (Trybunał Konstytucyjny) mit parteinahen Richtern soll als nächster Schritt das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) bzw. der „Landesrichterrat“ (Krajowa Rada Sądownictwa; kurz KRS) zu Gunsten der Regierungspartei „reformiert“ werden (FAZ 2017).
Entspräche in diesem Falle Art.173 der polnischen Verfassung zur Unabhängigkeit der Gerichte noch der Verfassungswirklichkeit?
Im Kern der Krise um den Verfassungsgerichtshof geht es einerseits um die anhaltende Weigerung des Staatspräsidenten Andrzej Duda zur Amtseidabnahme von drei rechtmäßig im Oktober 2015 gewählten Richtern. Andererseits weigert sich die polnische Regierung weiterhin das Urteil des Verfassungsgerichtshof vom 9.März 2016 anzuerkennen, welches die „Quasi-Lähmung“ ebendieses durch eine Gesetzesregelung vom 22. Dezember 2015 als verfassungswidrig und damit als nichtig erklärt hatte. Bis dato wurden fünf (rechtmäßige) Nachfolger von ausscheidenden Richtern durch PiS- „Recht und Gerechtigkeit“ – nahestehende Richter neu besetzt, während jedoch drei zusätzliche PiS-nahestehende Richter als sog. „Doubletten“ die drei rechtmäßig im Oktober 2015 gewählten Richtern rechtswidrig „ersetzen“. Auch wurde die derzeitige Präsidentin des
Verfassungsgerichtshofes, Julia Przyłębska, im Widerspruch zu den Vorgaben der Verfassung am 21. Dezember 2016 gewählt (vgl. auch Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Andrzej Rzeplinski, Tvn24.pl 2016).
In anderen Worten, das rechtsstaatliche unterminierende Handeln der PiS-Regierung sowie des Staatspräsidenten liegt nicht in der Neubesetzung der fünf Richterposten, sondern vielmehr in der konsequenten Weigerung zur Anerkennung der ihnen ungünstig erscheinenden Urteile des Verfassungsgerichtshofes. Dadurch, dass die PiS-Regierung nun über eine Mehrheit von ihr nahestehenden Richtern im Verfassungsgerichtshof verfügt, scheint die Wiederherstellung einer verfassungskonformen (d.h. den Urteilen entsprechenden) Besetzung des Verfassungsgerichtshofes eher unwahrscheinlich. Eine weitere tragende Institution des polnischen Gerichtswesen bildet der sog. „Landesrichterrat“, der sich nach Art.187 Abs.1 der polnischen Verfassung aus Gruppen der Exekutiven, Legislativen und, mit einem deutlichen Übergewicht, aus der Judikativen zusammensetzt. Dabei haben die Mitglieder eine Amtszeit von vier Jahren und bestimmen auf Ernennung des Staatspräsidenten die jeweiligen Richter und Richterinnen, die nicht abgesetzt oder gegen ihren Willen versetzt werden
können (Ziemer, 2013).
In einem neuen Gesetzesvorschlag aus dem Justizministerium sollen alle KRS-Mitglieder von der regierenden Partei gestellten Parlamentspräsidenten vorgeschlagen und vom PiS-kontrollierten Parlament gewählt werden. Dabei erhielte die Regierung durch die Neuordnung des KRS, d.h. in eine Kammer aus fünfzehn Richtern und eine zweite Kammer aus sechs Abgeordneten, dem Justizminister, dem Vertreter des Präsidenten und zwei Richtern, ein quasi-Vetorecht auch hinsichtlich anderer Beschlüsse und Stellungsnahmen des KRS. Weiterhin sollen in diesem November 500 von Ziobro (Justizminister) ausgewählte sog. Assessoren ihre Arbeit an polnischen Gerichtshöfen beginnen, allerdings werden sie erst zu Richtern ernannt, wenn dieser sie nach vier Jahren Dienstzeit positiv beurteilt. Die Amtszeit bereits gewählter Mitglieder des KRS soll mit dem Gesetz erlöschen (Süddeutsche Zeitung 2017; Tvn24.pl 2017). Obgleich diese Regelungen von vielen Rechtsexperten als verfassungswidrig eingestuft werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein derartiges Urteil vom „neuen“ Verfassungsgerichtshof gefällt wird, eher gering.
Was die Prozesse der Entmachtung sowohl des Verfassungsgerichtshofs, als auch des KRS gemeinsam haben, sind ebenso die zahlreichen mehr und weniger starken Einschüchterungs- und Delegitmationsversuche der bisherigen, sich widersetzenden Richterschaft im öffentlichen Diskurs (s. dazu Polityka 2017). Dabei bildet die Richterschaft bzw. das Gerichtswesen in Polen selbst keine homogene Einheit; ein Teil dessen sieht in der von PiS geführten „Revolution“ durchaus eine Gelegenheit zum Karriereaufstieg (ebenda). Vor dem Hintergrund mangelnder realer Sanktionsmöglichkeiten seitens der EU sowie schwächelnder zivil-gesellschaftlicher Bewegungen in Polen scheint der Appell der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes notwendiger denn je.
Quellen:
FAZ 2017. Polen – Kaczynski greift nach der Richterschaft. Available at: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/polen-kaczynski-greift-nach-der-richterschaft-14761726.html [Accessed May 26, 2017].
Polityka 2017. Jak wygląda pisowska rewolucja w środowisku sędziów. Sądne dni. Available at: http://www.polityka.pl/tygodnikpolityka/kraj/1699240,2,jak-wyglada-pisowska-rewolucja-wsrodowisku-sedziow.read [Accessed May 26, 2017].
Tvn24.pl 2016. Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Andrzej
Rzeplinski. Available at: http://www.tvn24.pl/wiadomosci-z-kraju,3/prezes-tk-prof-andrzejrzeplinski-w-kropce-nad-i,606392.html [Accessed May 27, 2017].
Tvn24.pl 2017. Sędziowie kontra minister Ziobro. Porównujemy projekty ustaw o Krajowej Radzie Sądownictwa. Available at: http://www.tvn24.pl/wiadomosci-z-kraju,3/ustawa-o-krs-projektrzadowy-i-projekt-stowarzyszenia-iustitia,723728.html [Accessed May 25, 2017].
Süddeutsche Zeitung 2017. Polens Regierung schickt scharfe Worte nach Brüssel. Available at: http://www.sueddeutsche.de/politik/polen-polens-regierung-schickt-scharfe-worte-nach-bruessel-1.3389371 [Accessed May 27, 2017].
Wyborcza.pl 2017. Prezes Sądu Najwyższego wzywa sędziów do oporu. Dramatyczne wystąpienie Małgorzaty Gersdorf. Available at: http://wyborcza.pl/7,75398,21315772,prezes-sadu-najwyzszego-wzywasedziow-do-oporu-dramatyczne.html [Accessed May 26, 2017].
Ziemer, Klaus. Das politische System Polens. Eine Einführung. Springer Verlag, Wiesbaden 2013.
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