Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes zum Schutz nationaler Minderheiten in Albanien am 13. Oktober 2017 mündet die dreijährige Arbeit in ein nationales Minderheitengesetz, das den Minderheiten nunmehr mehr Rechte zusichert in Anlehnung an die besten internationalen Standards für Minderheitenschutz. Außerdem wurde die Liste der geschützten nationalen Minderheiten um eine weitere Volksgruppe ergänz, nämlich der Bulgaren.

Eine weitere grundlegende Änderung enthält der Gesetzestext in Bezug auf die ursprüngliche rechtliche Unterscheidung zwischen nationalen und sogenannten sprachlichen und kulturellen Minderheiten. Bislang wurden lediglich die Griechen, Mazedonien und Montenegriner als nationale Minderheiten definiert. Mit inzwischen neun anerkannten und gesetzlich geschützten nationalen Minderheiten gilt das kleine Balkanland als Vorreiter in der Region, denn kein anderes südosteuropäisches Land stellt derart viele ethnische Volksgruppen unter Minderheitenschutz wie der EU-Beitrittskandidat Albanien.

Albanien ist Vertragspartei von zahlreichen internationalen Übereinkommen, die den Schutz nationaler Minderheiten regeln. Dazu zählt zum Beispiel das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, das Albanien 1995 ratifiziert hat. Dieser multilaterale Vertrag regelt im Kern nicht die Kriterien, nach der eine Minderheit als solche anerkannt werden muss, sondern sie dient vielmehr als umfassender Schutzkatalog für anerkannte nationale Minderheiten, die über einen langen Zeitraum sich in einem anderen Staat niedergelassen haben. Es ist richtig und wichtig einen umfassenden Schutz für Minderheiten zu gewährleisten und den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus internationalen Übereinkommen nachzukommen. Fraglich ist jedoch,  wenn die günstigere Ausgangslage eines EU-Verhandlungspartners den nationalen Interessen eines  EU-Beitrittskandidaten zuwiderläuft und dadurch eine Minderheitensituation rechtlich verzerrt. Denn besonders faktisch ist die Existenz der Bulgaren in den obengenannten albanischen Regionen östlich des Landes umstritten.[1]

Die offizielle Haltung der albanischen Regierung bis zum Zeitpunkt des Gesetzesentwurfs zum Schutz nationaler Minderheiten war eindeutig. Eine auf offiziellen Zahlen basierende nationale Minderheit von Bulgaren existiert in den Regionen um Gollobordë und Gora nicht. Doch mit Beschluss des albanischen Parlaments, die Bulgaren als nationale Minderheit anzuerkennen, hat sich die Lage rechtlich geändert und somit auch rechtlich neue Fakten geschaffen.

 

Druck von bulgarischen Europaabgeordneten

Die Frage zur bulgarischen Minderheit in Albanien hat in der albanischen Politik bislang kaum eine Rolle gespielt, da die Position Albaniens dazu eindeutig gewesen ist. Diese Haltung vertrat auch das albanische Staatsoberhaupt Nishani (a.D.) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem bulgarischen Amtskollegen Plevleniev anlässlich des 100-jähirgen Bestehens diplomarischer Beziehungen zwischen der beiden Länder. Dabei verwies Nishani auf die Daten aus dem Zensus von 2011, bei dem keine ethnischen Bulgaren registriert wurden. Doch in Sofia ist man anderer Meinung. Die Zahl der in Albanien lebenden Bulgaren beläuft sich nach Schätzungen der bulgarischen Staatsagentur für die Bulgarische Diaspora auf etwa 40.000 – 50.000. Die Zahlen reichen gar bis 100.000 Angehörige bulgarischer Herkunft, die aber jeder faktischen Grundlage entbehren.

Auch in der ersten Fassung des Gesetzesentwurfs zum Schutz nationaler Minderheiten war die Anerkennung der Bulgaren als nationale Minderheit nicht vorgesehen (siehe Artikel 3 Absatz 2)[2] Was erklärt diesen auf den ersten Blick überraschend anmutenden Kurswechsel?

Dieser Umstand ist unter anderem auf die maßgebliche Lobbyarbeit bulgarischer Europaabgeordneter zurückzuführen. So hatte bereits am 3. Februar 2017 das Europäische Parlament in seinem Bericht eine Empfehlung ausgesprochen, wonach die in den Regionen Prespë, Gollobordë oder Gora lebenden Bulgaren als Minderheiten anerkannt werden sollen. Darin verweist das Europäische Parlament auf den Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte und fordert, dass „die Rechte der ethnischen Bulgaren in den Regionen Prespa, Golloborda und Gora gesetzlich verankert und in der Praxis sichergestellt werden sollen“.[3] Die Entschließung des Europäischen Parlaments appelliert an die albanische Regierung weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Rechte von Minderheiten im Land weiterhin zu schützen. In einer schriftlichen Anfrage an die EU Kommission forderte zum Beispiel der bulgarische Europaabgeordnete Angel Dzhambaski von der rechtspopulistischen Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) die Kommission auf, geeignete Schritte einzuleiten, um den Schutz der in Albanien lebenden Bulgaren zu gewährleisten.[4] Die bulgarischen Europaabgeordneten haben das Zeitfenster der kommenden bulgarischen Ratspräsidentschaft zu ihren Gunsten genutzt, um ihre nationalen Interessen in einem nicht-EU Mitgliedsstaat durchzusetzen.

Ob die in den Regionen um Gollobordë und Gora lebenden Menschen ausschließlich der mazedonischen Minderheit angehören oder ethnische Bulgaren sind, kann nur schwer eruiert werden, da die bestehende Datenlage keine zuverlässige Zahlen über die dortige Bevölkerungszusammensetzung liefert. Vonseiten der mazedonischen Minderheit ertönte harsche Kritik an das neue Minderheitengesetz. Für die mazedonische Gemeinschaft existiert keine Minderheit aus ethnischen Bulgaren in den obergenannten Regionen, sondern es handle sich vielmehr um Angehörige der mazedonischen Volksgruppe.

Die in Albanien ansässigen Bulgaren, deren Zahl nur auf Schätzungen basiert, müssten eine über Jahrhunderte zurückliegende Kontinuität in territorialer und kultureller Hinsicht aufweisen, um eine autochthone Volksgruppe zu bilden.

Doch Fakten und Zahlen scheinen für einen EU-Mitgliedsstaat wie Bulgarien für die Anerkennung der im Ausland lebenden Bulgaren als nationale Minderheit keine Rolle zu spielen. In einem Papier zur bulgarischen Außenpolitik heißt es, dass „the Bulgarian minority must be formally recognized along with the other formally recognized minorities, regardless of the number of those who identify as Bulgarians“.[5] (Hervorhebung durch den Autor) Ungeachtet dessen, ob in Albanien 40 oder 40.000 Bulgaren leben, sollen sie nach dieser Lesart als nationale Minderheit anerkannt werden. Statistiken oder Zahlen auf ethnischer Basis zur Größenordnung der bulgarischen Volksgruppe existieren nicht. Auch im Zensus von 2011 finden die Bulgaren keine Erwähnung.

Amtliche Untersuchungen des bulgarischen Justizministeriums im Jahr 2014 ergaben, dass die Staatsagentur für die Bulgarische Diaspora etwa tausende bulgarische Urkunden an albanische, kosovarische und mazedonische Staatsbürger ausstellte, ohne dabei vorher die bulgarische Herkunft der Empfänger festzustellen, mit dem Ziel, die Zahl bulgarischer Staatsbürger im Ausland zu steigern.[6] Der bulgarische Pass ist in diesen Regionen und besonders für albanischer Staatsbürger nicht bulgarischer Herkunft sehr attraktiv, denn sie gewährt seit 2014 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit, Reise-, und Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU.

 

Ein historischer Tag für Bulgarien

Die unerwartete Aufnahme in die Liste der nationalen Minderheiten muss in Zusammenhang mit der kommenden Ratspräsidentschaft Bulgariens gesehen werden. Ab dem 1. Januar 2018 übernimmt Bulgarien die EU-Ratspräsidentschaft und wird einen erheblichen Einfluss auch die Agenda und damit die Themenausrichtung auf europäischer Ebene haben. Albanien erhofft sich dadurch einen positiven Beitrag von der bulgarischen Ratspräsidentschaft bei die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen.

Bulgarien hat die Auswirkungen des Minderheitenschutzkriteriums in EU-Erweiterungsprozessen in seinem Interesse genutzt und in den bevorstehenden Beitrittsverhandlungen mit Albanien strategisch durchgesetzt. Eines scheint mit diesem Schritt vor Augen geführt worden zu sein, dass immer häufiger für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nationale Interessen vermeintlich übergeordneten Interessen von bestimmten EU-Mitgliedsstaaten weichen müssen.

Eine Reihe von Parlamentariern ist der Meinung, dass das Minderheitengesetz durch die zuständigen Ausschüsse durchgepeitscht wurde und vielmehr den außenpolitischen Interessen eines EU-Mitgliedsstaates folgt.

Darin sind sich sowohl die Sozialisten mit ihrer absoluten Mehrheit im Parlament als auch ihr größter politischer Rivale in der Opposition, die Demokratische Partei, einig. Für sie rangiert die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der EU ganz oben in der politischen Agenda. Albaniens Beitritt zur EU ist das einzige Thema, auf das sich die großen Parteien zumindest als eine Art Große Koalition einigen können.

++++

[1] Fatjona Mejdini (2017) ’’Sofia’s MEPs Push for Bulgarian Rights in Albania’’ BIRN
http://www.balkaninsight.com/en/article/bulgarians-ethnics-claims-in-albania-end-up-in-eu-02-08-2017

[2] https://www.parlament.al/wp-content/uploads/2017/04/MBROJTJA-E-PAKICAVE-KOMBETARE-2.pdf (alb. Neni, dt. Artikel )

[3] Bericht des europäischen Parlaments vom 3. Februar 2017, Berichterstatter Knut Fleckensetin http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A8-2017-0023+0+DOC+PDF+V0//EN

[4] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=WQ&reference=E-2017-006084&format=XML&language=EN

[5] Lyubomir Ivanov et al. (2008) „Bulgarian Policies on the Republic of Macedonia“ Manfred Wörner Foundation, S. 80.

[6] https://ec.europa.eu/migrant-integration/news/bulgaria-tightened-procedures-for-acquisition-of-bulgarian-citizenship-by-descent