Es scheint sich als eine Art moderner Trend in den letzten Jahren verfestigt zu haben – die Beeinflussung von journalistischer Berichterstattung durch nationale Regierungen. Gemäß des Freedom of the Press Index, einer Unterorganisation der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House, die jährlich Länderberichte veröffentlicht und das Ausmaß der Pressefreiheit weltweit miteinander vergleicht, lässt sich eine derartige Entwicklung insbesondere in den osteuropäischen Staaten beobachten (s.Abb.1). Dabei stechen vor allem die Stagnation von bzw. der sukzessiver Rückgang an Pressefreiheit in Kroatien, Polen (seit 2003), Ungarn (seit 2009) sowie Serbien (seit 2012) hervor.

 

 

Dabei ließe sich die Liste noch um mehrere osteuropäische Staaten ergänzen – folgend sollen jedoch sowohl die auffälligen Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede insbesondere zwischen der ungarischen und serbischen Regierung in ihrem Verhältnis zu den Medien kurz beschrieben werden. So wurden in beiden Staaten in erster Linie etliche, teilweise bewusst vage gehaltene Gesetzesänderungen implementiert, die investigative und somit regierungskritische Berichterstattung jeweils ein Stück weit einschränken. Derweise erließ die ungarische Regierung im Juli 2015 ein Gesetz, wonach zuständige öffentliche Behörden nicht nur Gebühren in unbestimmter Höhe für die Vergabe von öffentlichen Informationen bestimmen, sondern auch diese unter bestimmten Bedingungen vorenthalten können – wenn z.B. die Informationen in zukünftigen Regierungsentscheidungen belangvoll werden könnten. Ein Jahr zuvor wurde ein Gesetz verabschiedet, dass das Fotografieren einer Person ohne deren vorherige Einwilligung strafbar macht (d.h. nicht erst die Veröffentlichung der Aufnahme). In Serbien werden mit Hilfe des 2009 eingeführten Datenschutzgesetzes Journalisten, die Informationen mit Bezug zur nationalen oder öffentlichen Sicherheit veröffentlichen, strafrechtlich verfolgt.

Andererseits werden legale Regelungen, die die Autonomie von Journalisten grundsätzlich schützen sollten, in der Praxis nicht angewendet. Obgleich der Strafbestand der Diffamierung 2012 in Serbien entkriminalisiert wurde, werden einigen Reportern immer noch auf juristischem Wege mit Strafen belegt. Weiterhin werden Journalisten trotz der Einführung eines Gesetzes für freien Zugang zu Informationen von öffentlicher Relevanz mehrfach an der Erlangung von ebendiesen Informationen behindert.

Während die unter den sozialistischen Regierungen ausgeübte staatliche Zensur sowohl verfassungsrechtlich ausgeschlossen und auch in der Praxis eher schwach ausgeprägt ist (so sickerte jedoch eine Notiz der staatlichen Medienbehörde Ungarns im August 2015 durch, wonach Journalisten beauftragt werden sollten, keine Bilder von Frauen und Kindern hinsichtlich der Berichterstattung der Flüchtlingskrise zu senden), ist jedoch die Selbstzensur von Journalisten weit verbreitet. Nach einem Privatisierungsgesetz im Jahre 2014 in Serbien wurde bis Ende 2015 die Inhaberschaft von 34 Medienunternehmen gewechselt. Dabei besteht die Befürchtung vieler Journalisten, dass die (auch ausländischen) Inhaber vorwiegend die Medien zur Förderung eigener ökonomischer und politischer Interessen nutzen und damit investigative und kritische Berichterstattung einschränken. So erfuhren viele serbische Medienunternehmen einen weiteren finanziellen Engpass, nachdem 2014 ein generelles Verbot zur Subventionierung von Medienunternehmen erlassen wurde. Zwar können alle Medien unter der neuen Regelung um staatliche Beihilfen konkurrieren, allerdings werden laut dem serbischen Balkan Investigative Reporting Network (BIRN) nur 20% der staatlichen Hilfen tatsächlich durch Wettbewerbsprozesse verliehen, was letztendlich zu Wettbewerbsverzerrungen im Medienmarkt führt und den staatlichen bzw. regierungsnahen Medien zugute kommt. So erwerben auch in Ungarn nicht nur staatliche, sondern auch vom Staat abhängige private Unternehmen vermehrt Werberaum in regierungsfreundlichen Medienunternehmen. Weiterhin senken die, teils von den Regierungen gesteuerte und teils dem allgemeinen Rückgang an Verkaufsauflagen geschuldete Verschlechterung ökonomischer Rahmenbedingungen die Qualitätsarbeit von Journalisten, so dass „copy-and-past“- Journalismus oder „Tabloidisierungen“ zunehmen.

Dieses Umfeld ermöglicht den Regierungen in Ungarn und Serbien letztendlich auch ohne tatsächlicher Inhaberschaft und staatlicher Zensur einen starken Einfluss auf die mediale Berichterstattung zu nehmen (Deutschlandfunk 2017). Während sich in Serbien eine gewisse Schwäche bzw. Uneinigkeit oppositioneller Medien manifestiert (Polityka 2016), lässt sich in Ungarn eine fortwährende politisch-rechtliche Auseinandersetzung v.a. zwischen der ungarischen Regierung und den (einst regierungsfreundlichen) Medienunternehmen unter der Schirmherrschaft von Lajos Simicska beobachten.

Vor diesem Hintergrund scheint der Spagatsprung der Regierungen, einerseits regierungskritische Medien der ausländischen Finanzierung zu beschuldigen bzw. in ihrer Existenz zu schädigen, andererseits gleichzeitig die EU-Mitgliedschaft zu fordern, beinahe wie ein Paradox. In anderen Worten, die Effekte der „EU-Konditionalität“ bzw. EU-Mitgliedschaft scheinen die Entwicklung Serbiens und Ungarns (sowie auch weiterer osteuropäischer Staaten) zurück in Richtung eingeschränkter Pressefreiheit nicht wirklich bremsen zu können.

 

Quellen:

Deutschlandfunk 2017. Viel staatlicher Einflus auf die Medien. Available at:
http://www.deutschlandfunk.de/serbien-im-media-ownership-monitor-viel-staatlicher.2907.de.html?
dram:article_id=389180 [Accessed June 21, 2017].
Polityka 2016. Sojusz pokrzywdzonych. Available at :
http://www.polityka.pl/tygodnikpolityka/swiat/1687058,1,serbowie-i-wegrzy-w-prorosyjskimpakcie.
read [Accessed June 20, 2017].
Freedom of the Press Index. Alle Länderberichte sowie Datensätze erhältlich unter:
https://freedomhouse.org/report/freedom-press/freedom-press-2017 [Accessed June 22, 2017].